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Arbeitsvisum (cuenta ajena): Dein spanischer Arbeitgeber reicht die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für dich ein (Formular EX-03), bevor du umziehst — diese Route kannst du nicht selbst beantragen; sichere dir erst das Jobangebot und stimme den Zeitplan mit der Einreichung des Arbeitgebers ab
Das ist die Route, die die meisten mit „Arbeitsvisum" meinen — und ihr entscheidendes Merkmal überrascht alle: Nicht du reichst ein, dein Arbeitgeber tut es. Die spanische Firma beantragt deine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (das EX-03 aus dem Titel), während du noch im Ausland bist; erst nach der Genehmigung reichst du das Visum beim Konsulat ein. Praktisch heißt das: Die Jobsuche IST der Visumsprozess — solange kein Arbeitgeber einreicht, gibt es für dich nichts einzureichen.
WANN ES FÄLLIG IST
Fällig 180 Tage bevor du in Spanien ankommst.
WARUM ES ZÄHLT
Eine gesetzliche Anforderung für deine Situation. Geprüft gegen eine offizielle Regierungsquelle (AEAT, Extranjería, BOE).
WAS VORHER KOMMT
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Zuletzt geprüft: 13. Juli 2026 · Sieh, was wir korrigiert haben →
LOLAS TIPP
Konsulatstermine sind Wochen im Voraus ausgebucht — sichere dir zuerst den Termin, dann die Unterlagen.
Wo fällt das in deinen Umzug?
Ob dieser Schritt für dich überhaupt gilt — und wann er fällig ist — hängt von Pass, Arbeit, Familie und Plänen ab. Beantworte ein paar Fragen und Get Camino baut deine komplette Roadmap, jeder Schritt in der richtigen Reihenfolge mit echten Fristen.
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