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AUFENTHALT · VERPFLICHTEND

Reiche deinen Einbürgerungsantrag (Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt) beim Justizministerium ein

Der Antrag selbst: Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt, eingereicht beim Justizministerium, sobald deine Anspruchsuhr abgelaufen ist und die Prüfungen bestanden sind. Eingereicht wird heutzutage elektronisch, und danach ist — ehrlich gesagt — Geduld das Schwerste: Die Entscheidung dauert üblicherweise Jahre. Alles in deiner Akte muss bei Einreichung aktuell sein; abgelaufene Bescheinigungen sind die klassische vermeidbare Ablehnung.
WANN ES FÄLLIG IST
Fällig innerhalb von 3650 Tagen, nachdem dein Aufenthaltsstatus steht.
WARUM ES ZÄHLT
Eine gesetzliche Anforderung für deine Situation. Geprüft gegen eine offizielle Regierungsquelle (AEAT, Extranjería, BOE).
WAS VORHER KOMMT
Einbürgerungs-Voraussetzung: 10 Jahre legaler Aufenthalt erforderlichEinbürgerungs-Voraussetzung: 2 Jahre (Staatsangehörige ehemaliger spanischer Kolonien)Bestehe die CCSE-Prüfung zu Verfassung und Gesellschaft (Instituto Cervantes)
Offizielle Quelle ansehen ↗
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