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Beantrage die Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern (tarjeta de familiar, Formular EX-19) für Haushaltsmitglieder ohne EU-Pass — persönlich innerhalb von 3 Monaten nach Einreise; die Antragsbestätigung belegt den legalen Aufenthalt, bis die Karte kommt
Mischen sich im Haushalt die Pässe — eine Person EU oder spanisch, die andere nicht — läuft das Nicht-EU-Familienmitglied nicht über ein Visum: In Spanien beantragt es persönlich, innerhalb von 3 Monaten nach Einreise, die Aufenthaltskarte für Familienangehörige (Formular EX-19). Die Bestätigung, die du beim Einreichen bekommst, belegt bereits den legalen Aufenthalt, während die Karte bearbeitet wird. Bring apostillierte, übersetzte Nachweise der Familienbeziehung mit (Heirats- oder Geburtsurkunden) und den Statusnachweis des EU- oder spanischen Familienmitglieds.
WANN ES FÄLLIG IST
Fällig innerhalb von 90 Tagen, nachdem du in Spanien ankommst.
WARUM ES ZÄHLT
Eine gesetzliche Anforderung für deine Situation. Geprüft gegen eine offizielle Regierungsquelle (AEAT, Extranjería, BOE).
Offizielle Quelle ansehen ↗
Zuletzt geprüft: 12. Juli 2026 · Sieh, was wir korrigiert haben →
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