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Trag dich ins Zentrale Ausländerregister ein und hole dein EU-Bürger-Registrierungszertifikat (Certificado de registro, Formular EX-18) — Pflicht für EU-/EWR-Bürger, die länger als 3 Monate bleiben; persönlich innerhalb von 3 Monaten nach Einreise beantragen (für spanische Staatsangehörige nicht nötig)
EU- und EWR-Bürger bekommen kein Visum — sie registrieren sich. Bleibst du über die drei Monate des Titels hinaus, wird erwartet, dass du dich ins Zentrale Ausländerregister einträgst und das grüne Certificado de registro (Formular EX-18) persönlich abholst. Es ist das Dokument, das Freizügigkeit in formellen spanischen Aufenthalt verwandelt — und spätere Schritte (wie der Daueraufenthalt) zählen die Zeit ab ihm.
WANN ES FÄLLIG IST
Fällig innerhalb von 90 Tagen, nachdem du in Spanien ankommst.
WARUM ES ZÄHLT
Eine gesetzliche Anforderung für deine Situation. Geprüft gegen eine offizielle Regierungsquelle (AEAT, Extranjería, BOE).
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LOLAS TIPP
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Wo fällt das in deinen Umzug?
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